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Ermäßigungen

Wichtige Informationen für leistungsberechtigte Eltern, die eine soziale Ermäßigung der Elterngebühren in Anspruch nehmen möchten! Eltern müssen sich im Vorwege vom Sozialamt der Gemeinde Wentorf bei Hamburg einen Bescheid für eine pauschale Befreiung ausstellen lassen. Anschließend legen sie diesen Bescheid bei ihrer Kita vor, damit sie eine Gebührenerstattung erhalten. Die Gewährung der pauschalen Befreiung wird stets befristet. Sie wird für den gleichen Zeitraum gewährt, für den auch die Leistung (z.B. Wohngeld) gewährt wurde, jedoch maximal bis zum 31.07. des laufenden Kitajahres. Weitere Informationen zur sozialen Ermäßigung erhalten Sie von

Frau Johns

Ordnung, Soziales, EMA
Sachbearbeiterin

Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg

040 / 72001-256
040 / 72001-234
soziales@wentorf.de
Raum: 5

Ermäßigung für Kinder in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege mit Geschwisterkinder in der OGS

Für jedes Kind, das in einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegestelle betreut wird, und ein Geschwisterkinder in der Offenen Ganztagschule hat, gibt es ab August 2023 jeweils eine Ermäßigung von 12,5% pro OGS-Geschwisterkind auf die Kitagebühren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Antrag für Sozialstaffel - Merkblatt für Eltern ab August 2023

Weitere Informationen zu den Kindertagesstätten erhalten Sie bei:

Frau Stehr-Hauswald

Kinder, Jugend, Kultur
Sachbearbeiterin

Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg

040 / 72001-266
040 / 72001-234
kinderundjugend@wentorf.de
Raum: 12

Die Ermäßigungen für Geschwisterkinder, die in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle betreut werden, bleiben wie gehabt und werden bei der jeweiligen Kindertagesstätte bzw. Kindertagespflegestelle angegeben, in der das jüngere Kind betreut wird.


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